CICERO: Durchsuchung der Redaktionsräume war verfassungswidrig
Mit der Anordnung einer Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO sowie der Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel wurde in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz. 2... weiterlesen
Kategorie: Medien | 28.02.2007 | 0 Kommentare



