Gebührenpflichtig: Sonnen mit Musik…

Für die Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind Rundfunkgebühren zu zahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil v. 17.08.2007, Az.: 10471/07.OVG) entschieden.

Begründung: Bei den Lautsprechern handele es sich um gesonderte Hörstellen. Die Kunden könnten die Lautsprecher ein- und ausschalten und damit selbst darüber entscheiden, ob sie Radiosendungen hören wollten. Insofern werden die Lautsprecher wie Rundfunksempfangsgeräte behandelt, für deren Bereithaltung immer eine Gebühr zu entrichten ist.

Mitgeteilt von Thomas Hellwege

Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 7.09.2007 in der Kategorie Medien | | 0 Kommentare

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