Abpfiff für die Hartplatzhelden?
Wer die Tore des vergangenen Bundesligaspieltages verpasst hat, dem helfen T-Online & Co. Die Partner der DFL ermöglichen dem Fan, sich online Videos von den Toren und Höhepunkten der Bundesliga anzuschauen. Und auch die Bundesliagevereine etwa der FC Bayern wollen auf auf Videos im Rahmen ihrer Webportale nicht mehr verzichten. Was man von den Profis online rund um die Uhr sehen kann – Fallrückzieher, Kopfballtore und Jubelszenen an der Eckfahne – soll man von Amateur- und Freizeitfußballern allerdings nicht sehen dürfen. Zumindest nicht online, findet der Württembergische Fußballverband (WfV), der gegen das Amateurfußball-Video-Portal www.hartplatzhelden.de gerichtlich vorgeht. Und zwar nicht wegen der im Vergleich zu Klose, Diego & Co. bescheideneren Qualiät, die dort gezeigt wird.
Sondern weil die Hartplatzhelden Filmaufnahmen von Veranstaltungen des WfV “verwenden und kommerziell nutzen”. Dadurch sieht sich der Verband in seinem Recht auf Verwertung und Vermarktung der von ihm von ihm ausgerichteten sportlichen Wettkämpfe beeinträchtigt und behindert, so heise-online über die Klage des WfV gegen die hinter der Website stehenden Gesellschafter vor dem Landgericht Stuttgart (AZ.: 38 O 139/07 KfH).
Auf hartplatzhelden.de können in Eigenregie selbst aufgenommene Szenen von Spielen aus Kreis-, Bezirks- oder Landesligen hochgeladen und bewertet werden. Seltener als in den Arenen der Bundesliga, aber immerhin, werden Distanzschüsse in den Winkel gezimmert, Tore mit Sololäufen über den ganzen Platz bejubelt und Grätschen ausgepackt. Nur halt nicht auf gepflegtem Rasen mit gerade gezogenen Linien, sondern mitunter auf Aschenplätzen im Beisein nur einiger Dutzend Zuschauer. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) würdigte das Portal einmal als “große Bühne für die Kreisklassen-Diegos”.
Ungeachtet der positiven Resonanz auf die Hartplatzhelden in der Presse soll nach dem Willen der Fußball-Funktionäre aus Württemberg nun Schluss sein mit. Nach einer unbeantwortet gebliebenen Unterlassungserklärung soll nun vor Gericht (Gegenstandswert: 50.000 Euro) durchgesetzt werden, dass Aufnahmen von Spielen im Rahmen der wfv-Ligen nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Hartplatzhelden nutzten die Wertschätzung der Veranstaltungen unangemessen aus und beeinträchtigten sie. Dies stelle eine gegen das Wettbewerbsrecht verstoßende “unlautere Leistungsübernahme” dar.
Einen Anspruch auf Unterlassung sieht der WfV demnach auch im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In der Klageschrift heißt es laut heise-online:
“Kernaufgabe des WfV sei die Ausrichtung, Veranstaltung und Durchführung von Meisterschafts- und anderen Wettbewerben im Bereich des Fußballsports sei. So würden an jedem Wochenende mehr als 5000 Fußballspiele auf Sportplätzen im Vereinsgebiet ausgetragen. In diesem Zusammenhang erbringe der Verband “umfangreiche organisatorische und finanzielle Leistungen. Er organisiere den gesamten Spielbetrieb, stelle Spielpläne auf, betreibe einen Online-Ergebnisdienst, organisiere die Sportgerichtsbarkeit, bilde Ordner aus und setze ligaweite Stadionverbote fest […]
Im Interesse auch der Vereine arbeitet die DFB-Untergruppe nach eigenen Angaben auch an der Vermarktung der Amateurspiele. So biete sie etwa bereits Werbemöglichkeiten im Rahmen seines Internet-Auftrittes an. Darüber hinaus halte man einen “Service- und Shopbereich” bereit, über den zahlreiche Merchandising-Artikel bezogen werden könnten. Zudem sei es möglich, Ausschnitte aus vom Kläger veranstalteten Spielen als Video anzuschauen.”
Durch das ununentgeltliche zur Verfügung stellen von Fimbeiträgen durch Dritte, die dann öffentlich zugänglich gemacht werden, sieht der WfV nicht nur seine Satzung verletzt. Darin ist davon die Rede, dass für “Fernseh- und Hörfunkübertragungen” vergütungspflichtige Verträge abzuschließen sind. Sondern vor allem sieht man sich wohl um seine eigenen Möglichkeiten, den Amateur- und Freizeitfußball gewinnbringend zu vermarkten, gebracht: Die “rechtswidrige Verwertung” der Bewegtbilder durch die Hartplatzhelden behindere die Verhandlungen mit dem Portal Die Ligen, wird beim Verband bedauert. Und zudem habe auch die von T-Com mit gegründete DFB-Medientochtergesellschaft ein Angebot über die exklusiven Vermarktungsrechte an den Spielen der Freizeitkicker unterbreitet.
Thomas Ramge, einer der Günder von hartplatzhelden.de sieht seine GmbH zu Unrecht angegriffen, ließ er gegenüber heise-online verlauten:
“Es kann nicht sein, dass ein Landesverband des DFB seinen Mitgliedern verbieten möchte, sich mit Enthusiasmus für den Sport im Internet zu präsentieren. Die Spieler bekämen kein Geld für ihre allein entscheidenden Leistungen auf dem Platz vom wfv. Es müsse ihnen daher gestattet sein, die Möglichkeiten des Internet zu nutzen und sich etwa über Hartplatzhelden.de zu vernetzen.”
Und er vermutet, dass an den Hartplatzhelden als dem “vermeintlich schwächsten Gegner” ein Exempel statuiert werden solle:
“Ähnliche oder gleiche Mitschnitte sind schließlich auch auf größeren, nicht-themenspezifischen Videoportalen einfach zu finden. Bei den Hartplatzhelden handelt es sich dagegen um keinen fetten Kapitaldampfer, der dem DFB die Geschäfte kaputt macht”.
Die Werbeeinnahmen, die mit dem Abruf von Spielen aus den Ligen des WfV verdient würden, lägen zwar im einstelligen Cent-Bereich. Trotzdem wolle man einen Rechtsstreit “in mehreren Instanzen” durchzuziehen. Vor Gericht stünden die Chancen für die Hartplatzhelden mithin auch gar nicht schlecht, zeigt sich deren Vertreter Fabian Reinholz von der Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte überzeugt. Man müsse nun die Frage stellen, wo bei den vom Württembergischen Verband geltend gemachten “wettbewerbsrechtlichen Vorleistungen” eine Grenze zu ziehen sei. Diese sei bei den Spielen von Amateur- und Freizeitfußballern nicht überschritten. Härting gegenüber heise-online: Sonst dürfe künftig auch niemand mehr Fotos oder Videoaufnahmen etwa von der Silvesterfeier am Brandenburger Tor veröffentlichen, da hier der Berliner Senat oder seine Partner entsprechende Vorleistungsrechte geltend machen könnten.
Dem Deutschen Fußballbund (DFB) wirft der Anwalt vor, sich im Nachklang des “Hypes” um die Fußball-WM 2006 die “Pfründe” für eine umfassende Vermarktung der Amateur-Ligen in den Medien sichern zu wollen.
Mitgeteilt v. Thomas Hellwege
blog.medienrecht-informationen.de
Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 27.11.2007 in der Kategorie Wettbewerb | | 2 Kommentare




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Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat die Hartplatzhelden verklagt. Das ist soweit bekannt. Und wird vielfach diskutiert. Vorweg: Ich mag die Hartplatzhelden und finde es ein tolles Projekt. Und ich will mich gar nicht aus dem Fenster lehnen …
[...] der Amateuere unter den Nagel reißen! Wer die Story nicht mitbekommen hat, der klickt mal hier oder hier! Also wie gesagt, viel Glück morgen und zeigt den ach so mächtigen Herren des [...]