Böser Link oder guter Link?

Das Landgericht München hat es dem Heise-Verlag verboten, im Zuge der Berichterstattung auf ein illegales Angebot zum Knacken von Kopierschutz zu verlinken. Davon berichtet SPIEGEL-Online in seinem Netzwelt-Ticker. Danach ist der Link zu Firmen, die in Deutschland illegales produzieren, verboten.

Geklagt hatte die Musikindustrie, weil Heise einen Link zur Firma Slysoft und deren Programm zur Umgehung von Kopierschutzsystemen für DVDs in einen Bericht eingefügt hatte. Die Pressefreiheit fände ihr Ende, weil das “Setzen von Hyperlinks wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle … nicht grenzenlos zulässig sein kann”, so heißt es im Urteil.

Sehr zur Freude der Musikindustrie: “Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird.” Heise hat allerdings angekündigt, in die Berufung zu gehen.

SPIEGEL-ONLINE: “Was die Münchner Richter nicht erklärten: Wie künftig noch eine umfassende und trotzdem rechtlich unbedenkliche Berichterstattung über kritische oder umstrittene Themenbereiche möglich sein soll.”

Mitgeteilt v. Thomas Hellwege

blog.medienrecht-informationen.de

+++ UPDATE +++

Golem.de: Endet die Pressefreiheit beim Setzen von Links?

Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 29.11.2007 in der Kategorie Internet | | 0 Kommentare

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