Schmerzensgeld für “Esra”

50.000 Euro müssen der Verlag Kiepenheuer & Witsch sowie der Schriftsteller Maxim Biller seiner ehemaligen Freundin zahlen. Das hat nun das Landgericht München I (Urteil v. 13.02.2008, Az.: 9 O 7835/06 – noch nicht rechtskräftig) entschieden und damit der Ex-Freundin Billers eine Geldentschädigung wegen der identifizierenden Darstellung im Roman “Esra” zuerkannt. Darin war die Klägerin – eine bekannte Schauspielerin – aufgrund der Beschreibung und der Biographie der Romanfigur “Esra” ohne weiteres als reale Person zu identifizieren. Nicht minder leicht identifizierbar waren die Kinder der Romanfigur. Wegen einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts untersagte letztinstanzlich sogar das Bundesverfassungsgericht die Verbreitung des Romans.

Zur Begründung des Schmerzensgeldanspruchs von Billers ehemaliger Freundin führt das Landgericht München nun aus: “Unabhängig von der Frage der Wahrheit der Schilderungen sind weder das Intimleben noch das Mutter-Kind-Verhältnis legitime Gegenstände öffentlicher Erörterung.” Es sei auch mit Blick auf die Wirkungen der Schadensersatzpflicht auf die Kunstfreiheit “unerlässlich, dass der ebenfalls grundgesetzlich gebotene Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit zivilrechtlichen Sanktionen durchgesetzt werden kann.”

Noch nicht entschieden hat das Gericht über die Schmerzensgeldklage der Mutter der Klägerin, die sich durch den Roman ebenfalls in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht: “Auf Wunsch der Parteien hat die Kammer diesen Teil des Verfahrens abgetrennt und das Ruhen angeordnet. Grund hierfür ist, dass noch nicht rechtskräftig geklärt ist, ob auch die Mutter der Klägerin den Roman bzw. einzelne Passagen, in denen sie dargestellt wird, verbieten lassen kann.” Diese Frage muss noch der Bundesgerichtshof beantworten, an den das Bundesverfassungsgericht seinerzeit zurückverwiesen hat.

Seine Rechtsprechung zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile fortgeschrieben: Zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Aufführung eines Theaterstücks sowie die Veröffentlichung eines autobiographischen Romans, mit denen die Verletzung des (postmortalen) Persönlichkeitsrechts gerügt wurde, sind erfolglos geblieben.

Mitgeteilt v. Thomas Hellwege
Persönlichkeitsrecht – blog.medienrecht-informationen.de

Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 13.02.2008 in der Kategorie Persönlichkeit | | 0 Kommentare

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