LG Hamburg: Verwendung von Pseudonymen verschärft die Forenhaftung
“Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebots walten lassen.” Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Hamburg im Verfahren Callactive ./. Niggemeier (Az.: 324 O 794/07 – noch nicht rechtskräftig) zu Lasten des Bloggers und Medienjournalisten Stefan Niggemeier gekommen. In der nunmehr veröffentlichten Urteilsbegründung
heißt es außerdem, dass Forenbetreiber Kommentare um so mehr auf mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen überprüfen müssten, “je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind.”
Mit anderen Worten: Die Hamburger Richter sind der Meinung, dass alle Kommentare einer Vorab-Kontrolle zu unterziehen seien, wenn man – in diesem Fall Stefan Niggemeier – durch einen “außerordentlich scharfen und polemisierenden Beitrag für die sich daran anschließende Diskussion einen Ton anschlage, der ersichtlich geeignet ist, bei einzelnen Diskussionsteilnehmern persönlichkeitsrechtliche Grenzüberschreitungen zu provozieren.”
Das sei insbesondere der Fall, wenn ein ohnehin in erheblichem Maße emotional aufgeladenes Thema behandelt werde – wie Call-TV. Darüber hatte Niggemeier berichtet und “provozierte” damit einen Leser zu einem persönlichkeitsrechtswidrigen Kommentar. Dass er diesen nach seiner Einstellung um 3.37 Uhr bereits wenige Stunden später (11.06 Uhr) gelöscht hatte, war den Richtern allerdings nicht genug. Im konkreten Fall hätten alle Kommentare vorab geprüft werden müssen.
Wohl nicht nicht ohne Aussicht auf Erfolg. Denn es wäre nicht das erste Mal, dass die Urteile der Land- von den Oberlandesrichtern wieder kassiert würden. Im Verfahren gegen den Heise-Verlag hatte die Pressekammer des Landgerichts verlangt, dass der Verlag als Betreiber der heise-Foren alle Kommentare vor ihrem Erscheinen kontrollieren müsse. Eine Ansicht, die das OLG Hamburg nicht teilen konnte.
Mitgeteilt v. Thomas Hellwege
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Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 14.02.2008 in der Kategorie Internet | | 0 Kommentare



