Das Bundeskriminalamt stellt richtig!
Auch eine Behörde kann gegen die Presse den Anspruch auf Veröffentlichung einer Richtigstellung haben, wenn die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Urteil v. 22.04.2008, Az.: VI ZR 83/07) der Bundesrepublik Deutschland Recht gegeben, die das Ansehen ihrer oberen Bundesbehörde Bundeskriminalamt (BKA) durch einen Bericht des Nachrichtenmagazins FOCUS in der Öffentlichkeit herabgemindert sah,
weil der Eindruck vermittelt werde, das BKA setze Geheiminformationen zweckwidrig ein und lasse zu, dass sie durch Veröffentlichung entwertet würden.
Den Anlass für dieses Urteil lieferte – diesmal zumindest mittelbar – erneut der höchstrichterlich schon vielfach gelesene Bericht des Politmagazins CICERO. Das veröffentlichte im April 2005 einen Artikel des Journalisten S. über den Terroristen al-Sarkawi, durch den Detailinformationen aus einem geheimen Bericht des BKA bekannt wurden. Daraufhin kam es zu Durchsuchungen der Redaktion und des Privathauses des Journalisten, die im Ergebnis sogar das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bezeichnete. [Mehr zum Thema …]
Das Nachrichtenmagazin FOCUS wusste immerhin zu berichten, dass das BKA auf der verzweifelten Suche nach einer undichten Stelle im eigenen Haus offenbar streng geheime Dossiers manipuliert habe. Zu diesem Zweck seien vor Verteilung des Dossiers an verschiedene Referate des BKA etwa Telefonnummern mit unauffälligen Zahlendrehern versehen worden.
Das wollte die Bundesrepublik Deutschland so nicht stehen lassen und klagte, in dem Artikel würden unwahre Tatsachen über den Umgang des BKA mit dieser Akte behauptet, die geheime Informationen ausländischer Geheimdienste enthalte. Das sei geeignet, das Ansehen des BKA in der Öffentlichkeit zu beschädigen.
Da die Beklagte die Tatsachen als wahr hingestellt hatte, konnte der BGH offen lassen, ob die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung vorgelegen hätten (Quelle: Pressemitteilung v. 22.04.2004 zu BGB, Urteil v. 22.04.2008, Az.: VI ZR 83/07).
Thomas Hellwege
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Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 27.04.2008 in der Kategorie Persönlichkeit | | 0 Kommentare



