Abweichung von eBay-AGB

Wer nicht nur gelegentlich über die Auktionsplattform eBay Waren zum Verkauf anbietet, der regelt seine Geschäfte oft durch AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Weichen diese von den eBay-AGBs ab, denen sich Verkäufer durch das Anbieten bei eBay unterwirft, so verstösst das nicht gegen das Wettbewerbsrecht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen stellten mangels Rechtsnormqualität keine Vorschriften dar, die auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln, so das Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 16.05.2008, Az.: 6 U 26/08). Vorschriften iSd §§ 305 ff. BGB haben danach nicht spezielle Belange der Verbraucher zum Gegenstand, sondern regeln ohne konkreten Bezug zum Marktverhalten lediglich die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei der Abwicklung von Geschäften.

Einen Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vermochten die Richter auch nicht in einer vermeintlichen Irreführung zu erkennen. Eine solche Irreführung entstehe nicht allein dadurch, dass ein Anbieter sich einerseits die eBay-AGB zu eigen macht, andererseits aber aber inhaltlich selbständige AGB verwende.

Thomas Hellwege
medienrecht.juracityblogs.de
Noch mehr Wettbewerbsrecht

Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 12.06.2008 in der Kategorie Wettbewerb | | 0 Kommentare

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