DDR-Staatssymbol ist keine schutzfähige Marke
Ein erfreulich eindeutiges Verhältnis zur ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) als es mancher Politiker zuweilen an den Tag legt, hat nun das Bundespatentgericht bewiesen. Das DDR-Staatssymbol mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz kann nicht als Marke geschützt werden. Das Gericht wertete die Eintragung des DDR-Wappens in Form einer Bildmarke als Verstoß gegen die guten Sitten.
Die Richter erinnerten daran, dass das Symbol früher zum Beispiel auf Orden und Verdienstmedaillen für Soldaten und andere Bedienstete von Schutz- und Sicherheitsorganen verwendet worden sei.
Politisch unerträglicher Sarkasmus
Die Verwendung des DDR-Staatssymbols als Marke sei vor dem Hintergrund politischer Verfolgung in der DDR und dem innerdeutschen Todesstreifen zu missbilligen. Opfer des DDR-Regimes müssten sie “als puren politisch unerträglichen Sarkasmus” empfinden.
Einige Fragen seien an dieser Stelle demnach ausnahmsweise erlaubt: Was mögen diese noch lebenden Opfer wohl dazu sagen, dass aus den Reihen sogenannter Volksparteien die Zusammenarbeit mit Parteien gesucht wird, an deren Spitze Personen stehen, zu denen das Landgericht Hamburg vor kurzem noch bemerkt haben, dass es “hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür gebe, dass sie als Anwalt in der DDR wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet hätten”? Was ist davon zu halten, wenn Vereinigungen koalitionsfähig gemacht werden sollen, deren Ältestenrat ein langjähriges Mitglied des SED-Zentralkomitees vorsitzt, und die sich auch nach Ansicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz noch nicht eindeutig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt haben?
Thomas Hellwege
blog.medienrecht-informationen.de
Noch mehr Markenrecht
Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 23.07.2008 in der Kategorie Marken | | 2 Kommentare




Zwei weitere Frage seien erlaubt: Hätten Sie diese Fragen auch einer Partei gestellt, die bruchlos Figuren wie Globke, Kiesinger, Filbinger u.a. zu Führungspersonen ersten Ranges gemacht hat. Und hätten Sie diese Fragen auch Parteien gestellt, die Blockflöten nahtlos übernommen haben?
Man muß schon ein sehr gutes Gewissen haben, um so mit Steinen zu werfen…
@ ignatius: Zu Recht weisen Sie auch auf die Verfehlungen im politisch anders gefärbten Spektrum hin. Diese Parteien müssen sich in der Tat entsprechende Fragen nach der “Integration” von Persönlichkeiten gleichermaßen fragwürdiger Herkunft gefallen lassen. Unter anderem von Personen, die man noch in jüngster Vergangenheit versuchte, als Freiheitskämpfer oder innerliche Widerständler zu verkaufen. In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihren Hinweis!