Abmahnindustrie vor dem Ende?

Wie der Branchendienst heise online heute berichtet, dürfte es für die Musik- und Filmindustrie in Zukunft deutlich schwieriger werden, Tauschbörsennutzer und Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Demnach sollen in Nordrhein-Westfalen die Anschlussinhaber nur noch ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien über ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben.

Damit soll in NRW ein ähnlicher Weg beschritten werden wie in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. Hintergrund ist die gängige Praxis der sogenannten Abmahnindustrie. Die Rechtsanwälte der Medienindustrie erstatten bislang massenhaft Strafanzeigen, um von den Staatsanwaltschaften den Anschlussinhaber zu den dynamisch vergebenen IP-Adressen ermitteln zu lassen. Ziel war es dabei immer im Rahmen der Akteneinsicht an die Adresse des vermeintlichen File-Sharers zu kommen, um diesen anschließend auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen und den Anwaltskanzleien Gebühren zu bescheren.

Dieses Spiel wollen die Staatsanwaltschaften nun nicht mehr mitspielen. Mehr dazu bei heise online: Abmahnmaschinerie der Medienindustrie gerät ins Stocken.

Thomas Hellwege
blog.medienrecht-informationen.de
Noch mehr Medienrecht

Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 6.08.2008 in der Kategorie Medien | | 0 Kommentare

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