Fall Gysi: Eine Behauptung macht noch keinen IM

Hat der Fraktionschef der Linkspartei, Gregor Gysi, während seiner Tätigkeit als Anwalt in der ehemaligen DDR die Staatssicherheit wissentlich und willentlich mit Informationen versorgt? Diese Frage hatte die Bundesbeauftrage für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR (BStU), Marianne Birthler, in einer ZDF-Sendung bejaht. Dem Sender wurde nun durch das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) verboten, diese Äußerung zu verbreiten. Damit konnte sich der Politiker, der wegen seiner DDR-vergangenheit sogar Anlass zu einer Debatte im Bundestag bot, in zweiter Instanz durchsetzen.

Das Landgericht Hamburg hatte zuvor, die gesendete Äußerung, Gysi habe im Fall des früheren DDR-Regimekritikers Robert Havemann “willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet” als Teil zulässiger Verdachtsberichterstattung angesehen. Dem wollte das OLG nicht folgen und stellte fest, dass die “vorliegende Berichterstattung auf einer unzureichenden Recherche” beruhe und “insgesamt unausgewogen” sei. Im Hiblick auf die noch von den Richtern am Landgericht gesehenen “hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte” für das Zutreffen des Verdachts, habe der Abgeordnete Gysi glaubhaft darlegen können, dass er mit die Stasi nicht willentlich und wissentlich informiert habe, so die Richter.

Thomas Hellwege
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Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 8.08.2008 in der Kategorie Medien | | 0 Kommentare

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