Urteil: Keine Pflicht zur Vorabzensur für Blogger

Weblogs und Internetforen dienen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit, so das Amtsgericht Frankfurt a.M. (Urteil v. 16.07.2008, Az.: 31 C 2575/07-17). Deshalb sind deren Betreiber und Administratoren auch nicht zur Vorab-Kontrolle etwa von Leserkommentaren auf Rechtsverletzungen verpflichtet. Dies gilt umso mehr, wenn der Weblog oder das Forum nicht gewerblich betrieben werde.

Dabei dürfen deren Betreiber und Adminstratoren bis zur Kenntnis von konkreten Beanstandungen grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Benutzer von Blogs und Foren – etwa im Rahmen der Kommentarfunktion – lediglich themenbezogene Diskussionen führen und sich bei der Abfassung ihrer Kommentare ehrverletzender Äußerungen enthalten, so die Richter. Sie betonten: “Erst wenn eine Rechtsverletzung bekannt wird, müssen die als Störer bezeichneten Betreiber/Administratoren den ihm bekannt gewordenen Beitrag löschen oder sperren. Außerdem müssen technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass es in Zukunft nicht zu weiteren derartigen Rechtverletzungen kommt.”

Zu diesem Ergbenis kamen die Richter, weil die Existenz solcher Foren gefährdet sei, wenn man Prüfungs- und Überwachungspflichten in Richtung einer “Vorab-Zensur-Pflicht” überspannen würde. Zwangsläufig wären nicht nur Artikel mit kritischen Stellungnahmen oder brisantem Inhalten erfasst. Vielmehr wären auch offensichtlich zulässige Meinungsäußerungen einzubeziehen. Das Modell der Weblogs und Internetforen würde insgesamt in Frage gestellt. Dies gilt umso mehr, wenn der Weblog oder das Forum nicht gewerblich betrieben werde.

Bedeutung für kommerzielle Weblogs?

Zwar bewiesen die hessischen Richter damit eine deutlich betreiberfreundlichere Haltung als noch das Landgericht Hamburg, das von dem Medienjournalisten Stefan Niggemeier im vergangenen Jahr verlangte, Nutzerkommentare vor der Veröffentlichung zu kontrollieren. Doch das Amtsgericht der Mainmetropole berücksichtigte ausdrücklich, dass das streitige Internetangebot nicht gewerblich betrieben werde. Die Frage, ob denn kommerzielle Blogger und Forenbetreiber zur Vorab-Zensur verpflichtet seien, mag dieses Urteil insoweit nicht beantworten können.

Thomas Hellwege
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Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 8.08.2008 in der Kategorie Internet | | 0 Kommentare

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