Online-Auktion: Drum prüfe, auf was man bietet
Wer sich aufgrund eines Internet-Fotos und der dürftigen Beschreibung eins nicht gewerblichen Verkäufers dazu entscheidet, mehrere tausend Euro auf eine Sache zu bieten, geht ein Risiko ein. Entspricht die Sache nicht seinen Erwartungen, muss er sie unter Umständen sogar behalten und den Kaufpreis zahlen. So entschieden nun vom Landgericht München I (Urteil v. 07.08.2008, Az.: 34 S 20431/04) im Fall eines Toilettenhäuschens.
Für eine Spielzeug-Anfertigung eines solchen hatte ein Sammler im Rahmen einer eBay-Auktion 2.247 Euro geboten. Als das “stille Örtchen” dann bei ihm eintraf, handelte es sich nicht um das erhoffte Original von Märklin, sondern einen Nachbau aus den 1980er Jahren. Eine “Abstand-nehmen” von dem Geschäft wurde ihm nun vor Gericht allerdings verweigert.
Online-Auktionen sind sogenannte Fernabsatzgeschäfte (§ 312b BGB) und für die gilt nur dann ein Widerrufsrecht, wenn der Vertragspartner ein Gewerbetreibender ist (§ 312d BGB). Das war hier jedoch nicht der Fall. Das Toilettenhäuschen wurde von einem Hobby-Spielzeugsammler ersteigert, der überdies auch keine falschen Zusicherungen gemacht habe, so das Gericht.
Das Toilettenhäuschen wurde als “Rarität” und “alt” beschrieben. Das aber war, so stellte ein Gutachter fest, durchaus zutreffend: Auch Repliken von Märklin-Toilettenhäuschen seien eine Seltenheit und in diesem Fall mit 20 Jahren auch alt. Der Verkäufer hatte zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er “nicht garantieren könne, dass alles Original ist”.
Aus der Pressemitteilung des Gerichts zu diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil ist zudem folgender Hinweis überliefert: “Es sein allein der Leichtsinn des Klägers, wenn er für eine Sache, die er nur anhand eines Internet-Fotos und der dürftigen Beschreibung des Verkäufers auf ihren Wert überprüfen kann, ohne Vereinbarung eines Rückgaberechts EUR 2.247,00 bietet. Vor solchen Risikogeschäften kann ihn das Zivilrecht nicht schützen.”
Thomas Hellwege
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Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 10.08.2008 in der Kategorie Internet | | 0 Kommentare



