Rundfunkgebühren für Büro-Computer?

Nun hat sich auch das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 3 K 4387/08) gegen die Gebührenpflicht eines beruflich genutzten Personal Computers (PC) mit Internetfähigkeit ausgesprochen.
Die Begründung, warum in dem konkreten Fall, der Rundfunkteilnehmer für das “neuartige Rundfunkgerät” PC, keine GEZ-Gebühren zahlen muss: Ein Rechner sei nicht per se ein Rundfunkempfänger, sondern ein multifunktionales Gerät, das jedenfalls im [...]

Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 13.05.2009 in der Kategorie Medien | | 0 Kommentare

Deine Meinung?

Du musst angemeldet sein, um kommentieren zu können.