Liveticker: Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand
Seit heute Vormittag verhandelt das Bundesverfassungsgericht nun endlich über die Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Allein eine der anhängigen Verfassungsbeschwerden wird von über 34.000 Bürgern unterstützt. Diese befürchten unter anderem die Beeinträchtigung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wonach der Einzelne grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen darf.
Welche Daten auf Vorrat gespeichert werden, was dafür und was dagegen spricht, hier noch einmal kurz zusammengefasst.
Seit dem 1. Januar 2008 müssen Telefonanbieter sechs Monate lang verdachtsunabhängig speichern (§ 113a TKG), wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird zudem archiviert, von wo aus telefoniert wurde. Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und – bei Handys – der Standort zu Beginn des Gesprächs.
Seit dem 01. Januar 2009 sind die Internetprovider verpflichtet, Daten zum Zugang ins World Wide Web sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie zu archivieren. Konkret: Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen seitdem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) sowie den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen IP-Adresse nach Datum und Uhrzeit in der zugrunde liegenden Zeitzone speichern. Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) können nebst Datum und Uhrzeit in der zugrunde liegenden Zeitzone sechs Monate rückwirkend nachvollziehen
- bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die IP-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht;
- bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die IP-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage;
- bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden.
Über was am Telefon gesprochen wird, welche Internetseiten aufgerufen werden oder was Inhalt einer E-Mail soll nicht gespeichert werden. Zugriff auf die Vorratsdaten haben Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn ein Richter das erlaubt hat.
Pro…
Dafür spricht laut des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, dass “ohne die Vorratsdatenspeicherung die Polizei in vielen Fällen blind und taub” wäre. Die Strafverfolger könnten sonst “nur noch die Täter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich für schwere Verbrechen verabreden”, wird er im Hamburger Abendblatt zitiert. Zumindest die Ermittler sind sich einig, dass sie Schwerverbrechern und Terroristen, die via Internet ihre Taten planen, oder Pädophilen, die sich in Chatrooms ihre Opfer suchen, nur mit Hilfe der modernen Fahndungstechnik auf die Schliche kommen können.
und Contra
Das bestreitet unter anderem der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Die Sicherheit unbescholtener Bürger werde nicht gewährleistet sondern gefährdet. Florian Altherr bei heise-online: “Die Statistik zeigt, dass Straftaten mit der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortinformationen weder häufiger aufgeklärt noch verhindert würden als ohne diese Vorsorgemaßnahme. Dagegen nimmt sie Straftätern, Kranken und Hilfsbedürftigen die Möglichkeit, sich anonym und ohne Furcht vor Nachteilen am Telefon helfen zu lassen.”
In ihre Arbeit beeinträchtigt sehen sich auch die Medien. In einem Schreiben an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, haben zahlreiche Interessenvertreter von Presse und Rundfunk erst vor wenigen Tagen darauf hingewiesen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potenziellen Informanten in bislang nicht gekannter Intensität gefährdet wäre, “wenn der Staat weiterhin Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit Journalisten für das jeweils zurückliegende halbe Jahr hat.”
Prognose?
Dass die Verfassungsrichter der Vorratsdatenspeicherung nicht unkritisch gegenüberstehen, haben sie in den vergangenen Monaten bereits gezeigt. Sie beschränkten in einstweiligen Anordnungen die staatlichen Ermittler darauf, nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren und zur Verfolgung im Einzelfall schwerwiegender Straftaten auf die Datenbestände zuzugreifen. Spannend dürfte sein, ob das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Abwehr schwerer Gefahren sowie zur Verfolgung im Einzelfall schwerwiegender Straftaten durchaus ihre Berechtigung hat. Oder ob die Richter gar die Vorratsdatenspeicherung als solches für unvereinbar mit dem Grundgesetz halten.
Gefahr auch von privaten Datensammlern
Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen wird unter Umständen auch Berücksichtigung finden, dass Gefahren für das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers nicht nur von staatlicher Seite ausgehen. Sondern auch für Private sind die Vorratsdaten interessant. Denn wo umfangreiche Datenmengen gespeichert werden, häufen sich schließlich auch die Möglichkeiten für Missbrauch oder den Diebstahl der sensiblen Informationen.
So hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar öffentlich gemacht, dass nicht wenige Telekommunikationsunternehmen die verpflichtende Speicherung gar nicht so belastend finden, sondern viel mehr Informationen erfasst haben sollen, als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen sei. Bei einem Anbieter sei das Bewegungsverhalten des Nutzers in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten “präzise nachzuverfolgen” gewesen. Viele Firmen bewahrten die Daten zudem länger als die erlaubten sechs Monate auf, um sie etwa für Marketingzwecke auszuwerten. Zugriffe darauf würden nur lückenhaft protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar.
Den Liveticker zur mündlichen Verhandlung gibt’s hier.
Thomas Hellwege
Autor: Thomas Hellwege | Veröffentlicht am 15.12.2009 in der Kategorie Medien | | 0 Kommentare



