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	<description>Recht der Medien und Informationstechnik</description>
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		<title>BGH zur Namensnennung in Online-Archiven</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 23:42:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Namensnennenung]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Archive]]></category>
		<category><![CDATA[Resozialisierungsinteresse]]></category>
		<category><![CDATA[Straftäter]]></category>

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		<description><![CDATA[Medienunternehmen ist es nicht grundsätzlich zumutbar, die Beiträge in ihren Online-Archiven, die zum Zeitpunkt der Einstellung zulässig waren, immer wieder neu auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. So müssen etwa die Namen der seinerzeit zu Recht genannten Täter nicht nachträglich gelöscht werden. Ansonsten werde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt, hat nun der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Medienunternehmen ist es nicht grundsätzlich zumutbar, die Beiträge in ihren Online-Archiven, die zum Zeitpunkt der Einstellung zulässig waren, immer wieder neu auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. So müssen etwa die Namen der seinerzeit zu Recht genannten Täter nicht nachträglich gelöscht werden. Ansonsten werde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt, hat nun der Bundesgerichtshof (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;pm_nummer=0255/09">Urteil v. 15. Dezember 2009 &#8211; Az.: VI ZR 227/08; VI ZR 228/08</a>) in einem Grundsatzurteil entschieden.<span id="more-3413"></span></p>
<p><strong>Der Sachverhalt</strong></p>
<p>Wegen Mordes an dem beliebten Volksschauspieler Walter Sedlmayr wurden zwei Brüder 1993 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach ihre Entlassung auf Bewährung im Sommer 2007 bzw. Januar 2008 verlangten sie vom Deutschlandradio, nicht mehr über sie im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Der Sender hielt auf seiner ihrer Internetseite in der Rubrik “Kalenderblatt” die Mitschrift eines Beitrags mit dem Titel “Vor 10 Jahren Walter Sedlmayr ermordet” zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin wurde unter Nennung des Vor- und Zunamens der Kläger wahrheitsgemäß berichtet, dass die zwei Brüder, die bis heute ihre Unschuld beteuern, 1993 nach einem sechsmonatigen Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden seien.</p>
<p><strong>Informationsinteresse überwiegt Persönlichkeitsrecht</strong></p>
<blockquote><p>“Zwar liegt in dem Bereithalten der die Kläger identifizierenden Meldung zum Abruf im Internet ein Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. Der Eingriff ist aber nicht rechtswidrig, da im Streitfall das Schutzinteresse der Kläger hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten hat. Die beanstandete Meldung beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Kläger einschließlich ihres Resozialisierungsinteresses unter den besonderen Umständen des Streitfalls nicht in erheblicher Weise.  Der sachlich abgefasste Bericht mit wahrheitsgemäßen Aussagen über ein Kapitalverbrechen an einem bekannten Schauspieler ist insbesondere nicht geeignet, die Kläger “ewig an den Pranger” zu stellen oder in einer Weise “an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren”, die sie als Straftäter (wieder) neu stigmatisieren könnte.”</p></blockquote>
<p>Die Richter betonten ausdrücklich, dass sich hieran auch durch die zwischenzeitlich erfolgte Entlassung aus der Haft nichts geändert habe. Und außerdem…</p>
<blockquote><p>“besteht ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen sondern auch an der Möglichkeit, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Würde auch das weitere Bereithalten ausdrücklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zulässiger Altmeldungen auf dafür vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände ohne weiteres unzulässig und wäre die Beklagte verpflichtet, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt.”</p></blockquote>
<p>Die Richter betonten die Gefahr, dass anderenfalls entweder ganz von einer der Öffentlichkeit zugänglichen Archivierung absehen oder bereits bei der erstmaligen Sendung die Umstände ausgeklammert würden, die &#8211; wie etwa der Name des Straftäters &#8211; die Mitschrift der Sendung später rechtswidrig werden lassen könnten, an deren Mitteilung die Öffentlichkeit aber im Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung ein schützenswertes Interesse hat (Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2009).</p>
<p>Mitgeteilt v.<br />
Thomas Hellwege</p>
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		<title>Studenten in der Uni-Bibliothek: Nur Lesen, nicht kopieren!</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 16:02:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Leser von digitalisierten Werken in einer Uni-Bibliothek d&#252;rfen diese nicht auf einen USB-Stick kopieren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil v. 24.11.2009, Az.: 11 U 40/09) entschieden. Danach gilt an den Lesepl&#228;tzen f&#252;r Studenten: &#8220;Nur lesen, aber nicht vervielf&#228;ltigen!&#8221;
Die Universit&#228;tbibliothek Darmstadt hatte Werke aus ihrem Bestand digitalisiert und diese an elektronischen Lesepl&#228;tzen f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Leser von digitalisierten Werken in einer Uni-Bibliothek d&#252;rfen diese nicht auf einen USB-Stick kopieren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (<a href="http://www.online-und-recht.de/urteile/Digitalisierte-Werke-in-Universitaetsbibliothek-duerfen-weder-ausgedruckt-noch-gespeichert-werden-11-U-40-09-Oberlandesgericht-Frankfurt-20091124.html" title="Urteil im Volltext via Online-und-Recht.de" >Urteil v. 24.11.2009, Az.: 11 U 40/09</a>) entschieden. Danach gilt an den Lesepl&#228;tzen f&#252;r Studenten: &#8220;Nur lesen, aber nicht vervielf&#228;ltigen!&#8221;<span id="more-3412"></span></p>
<p>Die Universit&#228;tbibliothek Darmstadt hatte Werke aus ihrem Bestand digitalisiert und diese an elektronischen Lesepl&#228;tzen f&#252;r Studenten freigegeben. Dass die Studenten nicht nur lesen, sondern auch Texte aus den Werken auf einen USB-Stick kopieren konnten, widerspreche aber dem Urheberrecht.</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52b.html" title="§ 52b UrhG" >§ 52 b Urheberrechtsgesetz (UrhG)</a> wolle die Nutzung in den R&#228;umen der Bibliothek erlauben und damit die Einrichtung von elektronischen Lesepl&#228;tzen. Dieser Erlaubnistatbestand gestatte es jedoch nicht, dass die Inhalte auch auf mobile Inhalte wie einen USB-Stick &#252;bertragen werden d&#252;rften.</p>
<p>Thomas Hellwege</p>
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		<title>Liveticker: Vorratsdatenspeicherung auf dem Pr&#252;fstand</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 10:45:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit heute Vormittag verhandelt das Bundesverfassungsgericht nun endlich &#252;ber die Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabh&#228;ngige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Allein eine der anh&#228;ngigen Verfassungsbeschwerden wird von &#252;ber 34.000 B&#252;rgern unterst&#252;tzt. Diese bef&#252;rchten unter anderem die Beeintr&#228;chtigung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wonach der Einzelne grunds&#228;tzlich selbst &#252;ber die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen darf.
Welche Daten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit <a href="http://identi.ca/akvorrat" title="Liveticker zur m&#252;ndlichen Verhandlung" >heute Vormittag</a> verhandelt das Bundesverfassungsgericht nun endlich &#252;ber die Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabh&#228;ngige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Allein eine der anh&#228;ngigen Verfassungsbeschwerden wird <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/verfassungsbeschwerde_de.html" title="Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" >von &#252;ber 34.000 B&#252;rgern unterst&#252;tzt</a>. Diese bef&#252;rchten unter anderem die Beeintr&#228;chtigung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wonach der Einzelne grunds&#228;tzlich selbst &#252;ber die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen darf.</p>
<p>Welche Daten auf Vorrat gespeichert werden, was daf&#252;r und was dagegen spricht, hier noch einmal kurz zusammengefasst.<span id="more-3408"></span></p>
<p>Seit dem 1. Januar 2008 m&#252;ssen Telefonanbieter sechs Monate lang verdachtsunabh&#228;ngig speichern (<a href="http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__113a.html" title="§ 113a TKG" >§ 113a TKG</a>), wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgespr&#228;chen wird zudem archiviert, von wo aus telefoniert wurde. Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und – bei Handys – der Standort zu Beginn des Gespr&#228;chs.</p>
<p>Seit dem 01. Januar 2009 sind die Internetprovider verpflichtet, Daten zum Zugang ins World Wide Web sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie zu archivieren. Konkret: Die Anbieter von Internetzugangsdiensten m&#252;ssen seitdem die dem Teilnehmer f&#252;r eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) sowie den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen IP-Adresse nach Datum und Uhrzeit in der zugrunde liegenden Zeitzone speichern. Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) k&#246;nnen nebst Datum und Uhrzeit in der zugrunde liegenden Zeitzone sechs Monate r&#252;ckwirkend nachvollziehen</p>
<ul>
<li>bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die IP-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empf&#228;ngers der Nachricht;</li>
<li>bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empf&#228;ngers der Nachricht sowie die IP-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage;</li>
<li>bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden.</li>
</ul>
<p>&#220;ber was am Telefon gesprochen wird, welche Internetseiten aufgerufen werden oder was Inhalt einer E-Mail soll nicht gespeichert werden. Zugriff auf die Vorratsdaten haben Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn ein Richter das erlaubt hat.</p>
<p><strong>Pro&#8230;</strong></p>
<blockquote><p>Daf&#252;r spricht laut des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, dass &#8220;ohne die Vorratsdatenspeicherung die Polizei in vielen F&#228;llen blind und taub&#8221; w&#228;re. Die Strafverfolger k&#246;nnten sonst &#8220;nur noch die T&#228;ter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich f&#252;r schwere Verbrechen verabreden&#8221;, wird er im Hamburger Abendblatt zitiert. Zumindest die Ermittler sind sich einig, dass sie Schwerverbrechern und Terroristen, die via Internet ihre Taten planen,  oder P&#228;dophilen, die sich in Chatrooms ihre Opfer suchen, nur mit Hilfe der modernen Fahndungstechnik auf die Schliche kommen k&#246;nnen.</p>
</blockquote>
<p><strong>und Contra</strong></p>
<blockquote><p>Das bestreitet unter anderem der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/" title="Pro und Contra - vom AK Vorratsdatenspeicherung" >Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</a>: Die Sicherheit unbescholtener B&#252;rger werde nicht gew&#228;hrleistet sondern gef&#228;hrdet. Florian Altherr bei heise-online: &#8220;Die Statistik zeigt, dass Straftaten mit der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortinformationen weder h&#228;ufiger aufgekl&#228;rt noch verhindert w&#252;rden als ohne diese Vorsorgema&#223;nahme. Dagegen nimmt sie Straft&#228;tern, Kranken und Hilfsbed&#252;rftigen die M&#246;glichkeit, sich anonym und ohne Furcht vor Nachteilen am Telefon helfen zu lassen.&#8221;</p>
</blockquote>
<p>In ihre Arbeit beeintr&#228;chtigt sehen sich auch die Medien. In einem Schreiben an den Pr&#228;sidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-J&#252;rgen Papier, haben zahlreiche Interessenvertreter von Presse und Rundfunk erst vor wenigen Tagen darauf hingewiesen, dass das Vertrauensverh&#228;ltnis zwischen Journalisten und potenziellen Informanten in bislang nicht gekannter Intensit&#228;t gef&#228;hrdet w&#228;re, &#8220;wenn der Staat weiterhin Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit Journalisten f&#252;r das jeweils zur&#252;ckliegende halbe Jahr hat.&#8221;</p>
<p><strong>Prognose?</strong></p>
<p>Dass die Verfassungsrichter der Vorratsdatenspeicherung nicht unkritisch gegen&#252;berstehen, haben sie in den vergangenen Monaten bereits gezeigt. Sie <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-verlaengert-erneut-Schranken-bei-Vorratsdatenspeicherung-216588.html" title="Bundesverfassungsgericht verl&#228;ngert erneut Schranken bei Vorratsdatenspeicherung" >beschr&#228;nkten in einstweiligen Anordnungen die staatlichen Ermittler</a> darauf, nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren und zur Verfolgung im Einzelfall schwerwiegender Straftaten auf die Datenbest&#228;nde zuzugreifen. Spannend d&#252;rfte sein, ob das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Vorratsdatenspeicherung <em>zur Abwehr schwerer Gefahren sowie zur Verfolgung im Einzelfall schwerwiegender Straftaten</em> durchaus ihre Berechtigung hat. Oder ob die Richter gar die Vorratsdatenspeicherung als solches f&#252;r unvereinbar mit dem Grundgesetz halten.</p>
<p><strong>Gefahr auch von privaten Datensammlern </strong></p>
<p>Bei der Abw&#228;gung der widerstreitenden Interessen wird unter Umst&#228;nden auch Ber&#252;cksichtigung finden, dass Gefahren f&#252;r das informationelle Selbstbestimmungsrecht des B&#252;rgers nicht nur von staatlicher Seite ausgehen. Sondern auch f&#252;r Private sind die Vorratsdaten interessant. Denn wo umfangreiche Datenmengen gespeichert werden, h&#228;ufen sich schlie&#223;lich auch die M&#246;glichkeiten f&#252;r Missbrauch oder den Diebstahl der sensiblen Informationen.</p>
<p>So hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bfdi_schreiben_2009-11-24_1-bvr-256-08.pdf" title="Telekommunikationsunternehmen speichern zu viel" >&#246;ffentlich gemacht</a>, dass nicht wenige Telekommunikationsunternehmen die verpflichtende Speicherung <a href="http://www.computerwoche.de/cebit/1857684/" title="Internetwirtschaft beklagt hohe Kosten durch Vorratsdatenspeicherung" >gar nicht so belastend finden</a>, sondern viel mehr Informationen erfasst haben sollen, als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen sei. Bei einem Anbieter sei das Bewegungsverhalten des Nutzers in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten &#8220;pr&#228;zise nachzuverfolgen&#8221; gewesen. Viele Firmen bewahrten die Daten zudem l&#228;nger als die erlaubten sechs Monate auf, um sie etwa f&#252;r Marketingzwecke auszuwerten. Zugriffe darauf w&#252;rden nur l&#252;ckenhaft protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar.</p>
<p>Den Liveticker zur m&#252;ndlichen Verhandlung gibt&#8217;s <a href="http://identi.ca/akvorrat" title="Liveticker zur m&#252;ndlichen Verhandlung" >hier</a>.</p>
<p>Thomas Hellwege</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Online-Auktion: Klauseln zum R&#252;ckgaberecht</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/12/15/online-auktion-klauseln-zum-rueckgaberecht/</link>
		<comments>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/12/15/online-auktion-klauseln-zum-rueckgaberecht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 00:58:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Welche Anforderungen die Klauseln in den allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen von eBay-H&#228;ndlern erf&#252;llen m&#252;ssen, hat der Bundesgerichtshof nun im Hinblick auf das R&#252;ckgaberecht und die Belehrung des Verbrauchers dar&#252;ber pr&#228;zisiert.
Wann beginnt die R&#252;ckgabefrist?
Nach § 356 Abs. 2, § 355 Abs. 2 Satz 1 B&#252;rgerliches Gesetzbuch (BGB) beginnt die R&#252;ckgabefrist mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Welche Anforderungen die Klauseln in den allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen von eBay-H&#228;ndlern erf&#252;llen m&#252;ssen, hat der Bundesgerichtshof nun im Hinblick auf das R&#252;ckgaberecht und die Belehrung des Verbrauchers dar&#252;ber pr&#228;zisiert.<span id="more-3407"></span></p>
<p><strong>Wann beginnt die R&#252;ckgabefrist?</strong></p>
<p>Nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html" title="§ 356 BGB" >§ 356 Abs. 2</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html" title="§ 355 BGB" >§ 355 Abs. 2 Satz 1 B&#252;rgerliches Gesetzbuch (BGB)</a> beginnt die R&#252;ckgabefrist mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine <em>deutlich gestaltete Belehrung &#252;ber sein R&#252;ckgaberecht, die unter anderem einen Hinweis auf den Fristbeginn zu enthalten hat, in Textform mitgeteilt worden ist.</em></p>
<p>Dem gen&#252;ge es nicht, wenn dem Verbraucher in den AGB mitgeteilt werde:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Frist beginnt fr&#252;hestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Dies k&#246;nne ein durchschnittlicher Verbraucher so verstehen, dass die Belehrung bereits dann erfolgt sei, wenn er sie lediglich zur Kenntnis nehme. , ohne dass sie ihm entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Textform – d.h. in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise (§ 126b BGB) – mitgeteilt worden sei.<strong>Hat man immer ein R&#252;ckgaberecht?</strong></p>
<p>Nein. Wann nicht, steht in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html" title="§ 312d BGB" >§ 312d Abs. 4 BGB</a>.  Danach hat der Verbraucher kein R&#252;ckgaberecht bei Vertr&#228;gen</p>
<ul>
<li>zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die pers&#246;nlichen Bed&#252;rfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht f&#252;r eine R&#252;cksendung geeignet sind oder schnell verderben k&#246;nnen oder deren Verfallsdatum &#252;berschritten w&#252;rde;</li>
<li>zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u. a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datentr&#228;ger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, oder</li>
<li>zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.&#8221;</li>
</ul>
<p>Zitiert der Online-H&#228;ndler in der Klausel den Gesetzestext, komme er seinen Informationsplichten in ausreichender Weise nach, so der BGH.</p>
<p><strong>Kostet eine R&#252;ckgabe &#8220;Wertersatz&#8221;? </strong></p>
<blockquote><p>&#8220;Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschlie&#223;lich auf deren Pr&#252;fung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengesch&#228;ft m&#246;glich gewesen w&#228;re, zur&#252;ckzuf&#252;hren ist.&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Diese Klausel f&#252;hre den Verbraucher in die Irre, urteilten die Richter mit folgender Begr&#252;ndung: Der Klausel fehle der Hinweis darauf, dass ein Wertersatz nur dann geltend gemacht werden d&#252;rfe, wenn sp&#228;testens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html" title="§ 357 BGB" >§ 357 Abs. 3 S. 1 BGB</a>). Zudem m&#252;sse der Online-H&#228;ndler dar&#252;ber belehren, wie der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz vermeiden k&#246;nne.</p>
<p>Weil der Bundesgerichtshof aber davon ausgeht, dass es bei einem Vertragsschluss &#252;ber eBay praktisch unm&#246;glich sei, dem Verbraucher die Belehrung bereits bei Vertragsschluss in Textform mitzuteilen, k&#246;nne eine Verpflichtung zum Wertersatz eigentlich gar nicht erst entstehen. Insofern sei auch diese Klausel irref&#252;hrend.</p>
<p>Thomas Hellwege</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: Rabatt &#8211; Aber nur solange der Vorrat reicht</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/12/13/bgh-rabatt-aber-nur-solange-der-vorrat-reicht/</link>
		<comments>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/12/13/bgh-rabatt-aber-nur-solange-der-vorrat-reicht/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 13 Dec 2009 00:19:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://medienrecht.juracityblogs.de/2009/12/13/bgh-rabatt-aber-nur-solange-der-vorrat-reicht/</guid>
		<description><![CDATA[Will ein Handelsunternehmen einen kr&#228;ftigen Preisnachlass nur f&#252;r im Gesch&#228;ft vorr&#228;tige Waren gew&#228;hren, muss dies in der Werbung f&#252;r die Rabattaktion klar erkennbar sein. Mit dieser aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 10.12.2009, Az.: I ZR 195/07) klar gestellt, wie er sich die werbendende Hinweise auf Preisnachl&#228;sse vorstellt.
Es reicht den Karlsruher Richtern demnach nicht, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Will ein Handelsunternehmen einen kr&#228;ftigen Preisnachlass nur f&#252;r im Gesch&#228;ft vorr&#228;tige Waren gew&#228;hren, muss dies in der Werbung f&#252;r die Rabattaktion klar erkennbar sein. Mit dieser aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 10.12.2009, Az.: I ZR 195/07) klar gestellt, wie er sich die werbendende Hinweise auf Preisnachl&#228;sse vorstellt.<span id="more-3400"></span></p>
<p>Es reicht den Karlsruher Richtern demnach nicht, wenn ein Handelsunternehmen in einem Werbeprospekt &#8220;Nur heute 3. Januar Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer!&#8221; verspricht und in einem Sternchenhinweis blo&#223; erkl&#228;rt: &#8220;Sparen Sie volle 19% vom Verkaufspreis&#8221;. Daraus sei nicht zu erkennen, dass der angek&#252;ndigter Nachlass nicht auf Ware gew&#228;hrt werde, die nicht (mehr) vorr&#228;tig ist, aber bestellt werden kann.</p>
<p>Wolle der Handel den angek&#252;ndigten Preisnachlass in dieser Weise einschr&#228;nken, m&#252;sse er hierauf aber bereits in der Werbung hinweisen, so der BGH. &#8220;Die Bedingungen f&#252;r die Inanspruchnahme einer Verkaufsf&#246;rderungsma&#223;nahme m&#252;ssen klar und eindeutig angegeben werden&#8221;.</p>
<p>Ist dies nicht der Fall, verst&#246;&#223;t die Werbung gegen das <a href="http://medienrecht.juracityblogs.de/lexikon/transparenzgebot-wettbewerbsrecht/" title="Transparenzgebot (Wettbewerbsrecht)">Transparenzgebot</a> aus dem Wettbewerbsrecht, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html" title="§ 4 Nr. 4 UWG" >§ 4 Nr. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)</a>.</p>
<p>Thomas Hellwege</p>
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		<title>Rundfunkgeb&#252;hren f&#252;r B&#252;ro-Computer?</title>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2009 17:08:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun hat sich auch das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 3 K 4387/08) gegen die Geb&#252;hrenpflicht eines beruflich genutzten Personal Computers (PC) mit Internetf&#228;higkeit ausgesprochen.
Die Begr&#252;ndung, warum in dem konkreten Fall, der Rundfunkteilnehmer f&#252;r das &#8220;neuartige Rundfunkger&#228;t&#8221; PC, keine GEZ-Geb&#252;hren zahlen muss: Ein Rechner sei nicht per se ein Rundfunkempf&#228;nger, sondern ein multifunktionales Ger&#228;t, das jedenfalls im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nun hat sich auch das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 3 K 4387/08) gegen die Geb&#252;hrenpflicht eines beruflich genutzten Personal Computers (PC) mit Internetf&#228;higkeit ausgesprochen.<br />
Die Begr&#252;ndung, warum in dem konkreten Fall, der Rundfunkteilnehmer f&#252;r das &#8220;neuartige Rundfunkger&#228;t&#8221; PC, keine GEZ-Geb&#252;hren zahlen muss: Ein Rechner sei nicht per se ein Rundfunkempf&#228;nger, sondern ein multifunktionales Ger&#228;t, das jedenfalls im [...]</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Das Kleingedruckte muss lesbar sein</title>
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		<pubDate>Wed, 06 May 2009 22:39:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verbraucherrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Ansicht von in hellgrau gehaltenen Vertragsbedingungen auf wei&#223;em Grund oder Preisangaben und Laufzeiten, die nur mit einer Lupe zu entziffern sind, bewegen nicht nur die Kunden von Energie- oder Telekommunikationsunternehmen nicht selten zu der Frage: Wer soll das denn lesen k&#246;nnen? Sondern auch Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil v. 31.03.2009, Az.: 11 U [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ansicht von in hellgrau gehaltenen Vertragsbedingungen auf wei&#223;em Grund oder Preisangaben und Laufzeiten, die nur mit einer Lupe zu entziffern sind, bewegen nicht nur die Kunden von Energie- oder Telekommunikationsunternehmen nicht selten zu der Frage: Wer soll das denn lesen k&#246;nnen? Sondern auch Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil v. 31.03.2009, Az.: 11 U 2/09) fragten sich das nun. Und sie entschieden<span id="more-3125"></span></p>
<p>im Fall eines &#214;kostromprodukts, dass gegen das Verbot der irref&#252;hrenden Werbung versto&#223;en werde, wenn ein unleserlicher Fu&#223;notentext verwendet werde. Kaum leserliche Fussnoten, in denen das in gro&#223;en Lettern beworbene Produkt eingeschr&#228;nkt werde, nehme der Verbraucher nicht wahr, so dass er von einem uneingeschr&#228;nkten Angebot ausgehe, was ja aber gerade nicht der Fall sei.</p>
<p>Wer einerseits in Gro&#223;buchstaben werbe, die Leistungen dann aber wieder durch das Kleingedruckte einschr&#228;nke wolle, m&#252;sse sicherstellen, dass diese Konditionen den Verbraucher auch leicht und einfach erreichten.</p>
<p>Thomas Hellwege</p>
<p><a href="http://www.blog.medienrecht-informationen.de/" title="Mehr Medienrecht..." >Medienrecht-Informationen.de</a></p>
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		<title>Kredit.de &#8211; Der Wert einer Domain</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2008/11/12/kreditde-der-wert-einer-domain/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 15:46:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Kredit.de wurde als mit Abstand teuerste Domain mit der .de Endung für 892.500 Euro verkauft (von Abacho) und gekauft (von Unister). Diesmal liegt auch kein &#8220;preisbildender&#8221; Verkauf von Domainer an Domainer vor. Beide Seiten halten den Verkauf für einen guten Deal.
Wohl nicht zu Unrecht. Unister betreibt bereits Internetportale wie Auto.de, Fluege.de und Geld.de. Ein Kaufpreis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kredit.de wurde als mit Abstand teuerste Domain mit der .de Endung für 892.500 Euro verkauft (von Abacho) und gekauft (von Unister). Diesmal liegt auch kein &#8220;preisbildender&#8221; Verkauf von Domainer an Domainer vor. Beide Seiten halten den Verkauf für einen guten Deal.<span id="more-2881"></span></p>
<p>Wohl nicht zu Unrecht. Unister betreibt bereits Internetportale wie Auto.de, Fluege.de und Geld.de. Ein Kaufpreis von 892.000 Euro kostet bei einer Finanzierung zu einem Zins von 10 % jährlich 89.250 Euro, monatlich also keine 7500 Euro. Es soll etwa Rechtsanwaltskanzleien geben, denen konventionelle Offline-Werbung mehr wert ist. Dafür hat Unister nicht nur die Eintagsfliege der medialen Aufmerksamkeit des höchsten Kaufpreises genossen &#8211; immerhin in allen Tageszeitungen, Radio- und Fernsehsendern, sondern die dauerhafte und ausschließliche Aufmerksamkeit, die eine Domain wie Kredit.de entsprechenden Geschäften verschafft.</p>
<p>Bill Gates wird das Zitat zugeschrieben: &#8220;Domains have and will continue to go up in value faster than any other commodity ever known to man. &#8221; Übersetzt etwa: &#8220;Domains haben einen höheren Wert und werden mehr im Wert steigen, als jeder andere Wertgegenstand, den der Mensch je kannte.&#8221; Wer wissen will, wieviel seine Domain wert ist, dem sei zum Beispiel Adressio.de empfohlen.</p>
<p>Thomas Hellwege<br />
blog.medienrecht-informationen.de</p>
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		<title>Online-Auktion: Drum pr&#252;fe, auf was man bietet</title>
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		<pubDate>Sun, 10 Aug 2008 11:44:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer sich aufgrund eines Internet-Fotos und der dürftigen Beschreibung eins nicht gewerblichen Verkäufers dazu entscheidet, mehrere tausend Euro auf eine Sache zu bieten, geht ein Risiko ein. Entspricht die Sache nicht seinen Erwartungen, muss er sie unter Umständen sogar behalten und den Kaufpreis zahlen. So entschieden nun vom Landgericht München I (Urteil v. 07.08.2008, Az.: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich aufgrund eines Internet-Fotos und der dürftigen Beschreibung eins nicht gewerblichen Verkäufers dazu entscheidet, mehrere tausend Euro auf eine Sache zu bieten, geht ein Risiko ein. Entspricht die Sache nicht seinen Erwartungen, muss er sie unter Umständen sogar behalten und den Kaufpreis zahlen. So entschieden nun vom Landgericht München I (Urteil v. 07.08.2008, Az.: 34 S 20431/04) im Fall eines Toilettenhäuschens.<span id="more-2748"></span></p>
<p>Für eine Spielzeug-Anfertigung eines solchen hatte ein Sammler im Rahmen einer eBay-Auktion 2.247 Euro geboten. Als das &#8220;stille Örtchen&#8221; dann bei ihm eintraf, handelte es sich nicht um das erhoffte Original von Märklin, sondern einen Nachbau aus den 1980er Jahren. Eine &#8220;Abstand-nehmen&#8221; von dem Geschäft wurde ihm nun vor Gericht allerdings verweigert.</p>
<p>Online-Auktionen sind sogenannte Fernabsatzgeschäfte (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html" title="§ 312b BGB" >§ 312b BGB</a>) und für die gilt nur dann ein Widerrufsrecht, wenn der Vertragspartner ein Gewerbetreibender ist (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html" title="§ 312d BGB" >§ 312d BGB</a>). Das war hier jedoch nicht der Fall. Das Toilettenhäuschen wurde von einem Hobby-Spielzeugsammler ersteigert, der überdies auch keine falschen Zusicherungen gemacht habe, so das Gericht.</p>
<p>Das Toilettenhäuschen wurde als &#8220;Rarität&#8221; und &#8220;alt&#8221; beschrieben. Das aber war, so stellte ein Gutachter fest, durchaus zutreffend: Auch Repliken von Märklin-Toilettenhäuschen seien eine Seltenheit und in diesem Fall mit 20 Jahren auch alt. Der Verkäufer hatte zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er &#8220;nicht garantieren könne, dass alles Original ist&#8221;.</p>
<p>Aus der Pressemitteilung des Gerichts zu diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil ist zudem folgender Hinweis überliefert: &#8220;Es sein allein der Leichtsinn des Klägers, wenn er für eine Sache, die er nur anhand eines Internet-Fotos und der dürftigen Beschreibung des Verkäufers auf ihren Wert überprüfen kann, ohne Vereinbarung eines Rückgaberechts EUR 2.247,00 bietet. Vor solchen Risikogeschäften kann ihn das Zivilrecht nicht schützen.&#8221;</p>
<p>Thomas Hellwege<br />
medienrecht-informationen.de<br />
&gt;&gt; Noch mehr <a href="http://www.blog.medienrecht-informationen.de/2008/05/05/category/internetrecht/" title="Internetrecht" >Internetrecht</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Minderj&#228;hriger muss Klingelton-Abo nicht bezahlen</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2008/08/08/minderjaehriger-muss-klingelton-abo-nicht-bezahlen/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Aug 2008 14:37:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Über die ständig wechselnden Klingeltöne auf dem Handy freuen sich wohl die wenigsten Eltern. Doch zumindest finanziell gerade stehen müssen die Eltern nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Berlin (Urteil v. 28.07.2008, Az. 12 C 52/08) dafür nicht, wenn sich minderjährige Söhne und Töchter die aktuelle Nr. 1 der Jamba-Klingeltoncharts: &#8220;Schnuffel &#8211; Ich hab Dich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über die ständig wechselnden Klingeltöne auf dem Handy freuen sich wohl die wenigsten Eltern. Doch zumindest finanziell gerade stehen müssen die Eltern nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Berlin (<a href="http://www.kremer-legal.com/2008/08/05/ag-mitte-kein-geld-fur-jamba-von-kindern-und-eltern-volltext/" title="Kein Geld für Jamba! von Kindern und Eltern (Volltext)" >Urteil v. 28.07.2008, Az. 12 C 52/08</a>) dafür nicht, wenn sich minderjährige Söhne und Töchter die aktuelle Nr. 1 der Jamba-Klingeltoncharts: &#8220;Schnuffel &#8211; Ich hab Dich lieb&#8221; herunterladen.<span id="more-2747"></span></p>
<p>Eine Minderjährige, die beim Klingeltonverkäufer Jamba ohne Zustimmung der Eltern ein Abo abgeschlossen hatte, muss dafür nicht bezahlen, entschieden die Berliner Richter. Und auch den Vater, der seiner Tochter auf seinen Namen ein Handy mit Laufzeitvertrag überlassen hatte, treffe keine Zahlungspflicht. Dieser hatte sofort nach Eingang der Mobilfunkrechnung Widerspruch eingelegt.</p>
<p>Über die Wirkung dieser verweigerten Genehmigung belehrten die Richter den Anbieter von Handy-Diensten aller Art und meinten: Wer sich dazu entscheide, Leistungen ohne Alterskontrolle und Überprüfung des wirklichen Vertragspartners zu erbringen, könne sich einer Bezahlung nicht sicher sein. Die Richter:</p>
<blockquote><p><em>Dabei wird ihr Handeln davon motiviert gewesen sein, dass die Bezahlung der Dienstleistungen in der Regel anstandslos erfolgen wird, so dass es der Beklagten [Jamba] günstiger erscheinen muss, eher vertragsrechtliche Unsicherheiten im Einzelfall in Kauf zu nehmen, als komplexere Prozesse im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss einschließlich Identifizierung von Vertragspartnern und Altersüberprüfung vorzuhalten.</em></p>
</blockquote>
<p>Thomas Hellwege<br />
medienrecht-informationen.de<br />
&gt;&gt; Noch mehr <a href="http://www.blog.medienrecht-informationen.de/2008/05/05/category/internetrecht/" title="Internetrecht" >Internetrecht</a></p>
]]></content:encoded>
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