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	<title>Recht der Medien und Informationstechnik</title>
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		<title>Wer hat’s erfunden? Der Tatort-Vorspann</title>
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		<pubDate>Sun, 28 Mar 2010 11:06:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrechtspraxis.de]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[LG München I]]></category>
		<category><![CDATA[Nachvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Tatort]]></category>
		<category><![CDATA[urheberrechtlicher Beteiligungsgrundsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Vorspann]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwei Augen, abwehrende H&#228;nde, ein davonlaufender T&#228;ter und ein Fadenkreuz. Der “Tatort” l&#228;uft. Seit vielen Jahren in der ARD sowie dem ORF und l&#228;ngst nicht mehr nur sonntags.  Seit vielen Jahren aber ohne Hinweis darauf, wer den unverkennbaren Vorspann der Krimireihe “erfunden” hat. Das soll sich nun &#228;ndern, so das Landgericht M&#252;nchen I (Az.: 21 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Zwei Augen, abwehrende H&auml;nde, ein davonlaufender T&auml;ter und ein Fadenkreuz. Der “Tatort” l&auml;uft. Seit vielen Jahren in der ARD sowie dem ORF und l&auml;ngst nicht mehr nur sonntags.  Seit vielen Jahren aber ohne Hinweis darauf, wer den unverkennbaren Vorspann der Krimireihe “erfunden” hat. Das soll sich nun &auml;ndern, so das Landgericht M&uuml;nchen I (<a title="PM - Streit um Tatort-Vorspann" href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2010/02511/index.php" target="_self">Az.: 21 O 11590/09</a>).<span id="more-3419"></span></em></p>
<p>In Zukunft muss die Grafikerin und Trickfilmerin, die vor etwa 40 Jahren gegen eine einmalige Verg&uuml;tung in H&ouml;he von umgerechnet 1.300 Euro an dem Vorspann mitgewirkt hatte, namentlich als Urheberin genannt werden. Au&szlig;erdem habe sie einen Anspruch darauf, Auskunft &uuml;ber den Umfang der Nutzung zu erhalten, um nach dem urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatz den  Anspruch auf Nachverg&uuml;tung beziffern zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Die Richter waren nach der Zeugevernehmung &uuml;berzeugt, dass die Kl&auml;gerin das Storyboard f&uuml;r den Vorspann geschrieben sowie die filmische Umsetzung mit geleitet habe. So konnte sich der Schauspieler, dessen Augen, abwehrende H&auml;nde und weglaufende Beine im Vorspann zu sehen seien, daran erinnern, wie er damals auf Gehei&szlig; der Kl&auml;gerin wieder und wieder &uuml;ber den Flughafen in M&uuml;nchen-Riem habe rennen m&uuml;ssen, ehe die Szene zur Zufriedenheit der Kl&auml;gerin abgedreht gewesen sei.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>M&#246;llemanns letzter Fallschirmsprung – und was N24 mit Werbung verdiente</title>
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		<pubDate>Sun, 28 Mar 2010 11:00:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheber]]></category>
		<category><![CDATA[Amateurvideo]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Jürgen Möllemann]]></category>
		<category><![CDATA[Werbeeinnahmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Fernsehsender N24 und ein Internetportal strahlten am 29. Juni 2007 mehrfach ein Amateurvideo aus, das den t&#246;dlichen Fallschirmsprung des FDP-Politikers J&#252;rgen W. M&#246;llemann zeigte. Dem Urheber des Videos m&#252;ssen sie nun Auskunft dar&#252;ber erteilen, welche Werbeeinnahmen sie an diesem Tag erzielten.
Das hat der Bundesgerichtshof (Urteile v. 25. M&#228;rz 2010, Az.:  I ZR 122/08, I [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Der Fernsehsender N24 und ein Internetportal strahlten am 29. Juni 2007 mehrfach ein Amateurvideo aus, das den t&ouml;dlichen Fallschirmsprung des <a title="Mehr zu Person J&uuml;rgen W. M&ouml;llemann" href="http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_M%C3%B6llemann" target="_self">FDP-Politikers J&uuml;rgen W. M&ouml;llemann</a> zeigte. Dem Urheber des Videos m&uuml;ssen sie nun Auskunft dar&uuml;ber erteilen, welche Werbeeinnahmen sie an diesem Tag erzielten.</em></p>
<p>Das hat der Bundesgerichtshof (<a title="BGH zum Auskunftsanspruch  &uuml;ber Werbeerl&ouml;se bei  unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=51392&amp;pos=0&amp;anz=65" target="_self">Urteile v. 25. M&auml;rz 2010, Az.:  I ZR 122/08, I ZR 130/08</a>) entschieden:</p>
<blockquote><p>“Die Beklagten haben das Recht des Kl&auml;gers als Hersteller des Videofilms widerrechtlich und schuldhaft durch die unerlaubte Ausstrahlung verletzt. Sie sind dem Kl&auml;ger deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht umfasst – je nach der Berechnungsart, die der Kl&auml;ger w&auml;hlt – die Herausgabe des Gewinns, den die Beklagten durch die Ver&ouml;ffentlichung erzielt haben. Um den Umfang dieses Gewinns berechnen zu k&ouml;nnen, ben&ouml;tigt der Kl&auml;ger Angaben &uuml;ber die von den Beklagten am Tag der Ver&ouml;ffentlichung erzielten Werbeeinnahmen.</p></blockquote>
<p>Den Einwand, dass die durch die Ausstrahlung von Werbung an diesem Tag erzielten Einnahmen in keinem Zusammenhang mit den am selben Tag ver&ouml;ffentlichten Nachrichten st&uuml;nden, weil die Kunden die Werbung bereits Monate im Voraus in Auftrag gegeben h&auml;tten, lie&szlig;en die Karlsruher Richter nicht gelten:</p>
<blockquote><p>“… hierauf kommt es bei der Ermittlung des Verletzergewinns nicht an. Die Werbenden erwarten, dass die Werbung in einem Nachrichtenumfeld platziert wird. Hierzu z&auml;hlte am fraglichen Tag auch der ausgestrahlte Videofilm. Dass die Beklagten statt des Videofilms andere Nachrichten h&auml;tten senden k&ouml;nnen, hebt den Zusammenhang zwischen der Verletzung des Rechts des Kl&auml;gers und den von den Beklagten erzielten Werbeeinnahmen nicht auf.”</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		<title>BGH zur Namensnennung in Online-Archiven</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/12/17/bgh-zur-namensnennung-in-online-archiven/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 23:42:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>

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		<description><![CDATA[Medienunternehmen ist es nicht grunds&#228;tzlich zumutbar, die Beitr&#228;ge in ihren Online-Archiven, die zum Zeitpunkt der Einstellung zul&#228;ssig waren, immer wieder neu auf ihre Rechtm&#228;&#223;igkeit hin zu &#252;berpr&#252;fen. So m&#252;ssen etwa die Namen der seinerzeit zu Recht genannten T&#228;ter nicht nachtr&#228;glich gel&#246;scht werden. Ansonsten werde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzul&#228;ssiger Weise eingeschr&#228;nkt, hat nun der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Medienunternehmen ist es nicht grunds&#228;tzlich zumutbar, die Beitr&#228;ge in ihren Online-Archiven, die zum Zeitpunkt der Einstellung zul&#228;ssig waren, immer wieder neu auf ihre Rechtm&#228;&#223;igkeit hin zu &#252;berpr&#252;fen. So m&#252;ssen etwa die Namen der seinerzeit zu Recht genannten T&#228;ter nicht nachtr&#228;glich gel&#246;scht werden. Ansonsten werde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzul&#228;ssiger Weise eingeschr&#228;nkt, hat nun der Bundesgerichtshof (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;pm_nummer=0255/09" >Urteil v. 15. Dezember 2009 &#8211; Az.: VI ZR 227/08; VI ZR 228/08</a>) in einem Grundsatzurteil entschieden.<span id="more-3413"></span></p>
<p><strong>Der Sachverhalt</strong></p>
<p>Wegen Mordes an dem beliebten Volksschauspieler Walter Sedlmayr wurden zwei Br&#252;der 1993 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach ihre Entlassung auf Bew&#228;hrung im Sommer 2007 bzw. Januar 2008 verlangten sie vom Deutschlandradio, nicht mehr &#252;ber sie im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Der Sender hielt auf seiner ihrer Internetseite in der Rubrik &#8220;Kalenderblatt&#8221; die Mitschrift eines Beitrags mit dem Titel &#8220;Vor 10 Jahren Walter Sedlmayr ermordet&#8221; zum freien Abruf durch die &#214;ffentlichkeit bereit. Darin wurde unter Nennung des Vor- und Zunamens der Kl&#228;ger wahrheitsgem&#228;&#223; berichtet, dass die zwei Br&#252;der, die bis heute ihre Unschuld beteuern, 1993 nach einem sechsmonatigen Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden seien.</p>
<p><strong>Informationsinteresse &#252;berwiegt Pers&#246;nlichkeitsrecht</strong></p>
<blockquote><p>&#8220;Zwar liegt in dem Bereithalten der die Kl&#228;ger identifizierenden Meldung zum Abruf im Internet ein Eingriff in deren allgemeines Pers&#246;nlichkeitsrecht. Der Eingriff ist aber nicht rechtswidrig, da im Streitfall das Schutzinteresse der Kl&#228;ger hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der &#214;ffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungs&#228;u&#223;erung zur&#252;ckzutreten hat. Die beanstandete Meldung beeintr&#228;chtigt das Pers&#246;nlichkeitsrecht der Kl&#228;ger einschlie&#223;lich ihres Resozialisierungsinteresses unter den besonderen Umst&#228;nden des Streitfalls nicht in erheblicher Weise.  Der sachlich abgefasste Bericht mit wahrheitsgem&#228;&#223;en Aussagen &#252;ber ein Kapitalverbrechen an einem bekannten Schauspieler ist insbesondere nicht geeignet, die Kl&#228;ger &#8220;ewig an den Pranger&#8221; zu stellen oder in einer Weise &#8220;an das Licht der &#214;ffentlichkeit zu zerren&#8221;, die sie als Straft&#228;ter (wieder) neu stigmatisieren k&#246;nnte.&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Die Richter betonten ausdr&#252;cklich, dass sich hieran auch durch die zwischenzeitlich erfolgte Entlassung aus der Haft nichts ge&#228;ndert habe. Und au&#223;erdem&#8230;</p>
<blockquote><p>&#8220;besteht ein anerkennenswertes Interesse der &#214;ffentlichkeit nicht nur an der Information &#252;ber das aktuelle Zeitgeschehen sondern auch an der M&#246;glichkeit, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. W&#252;rde auch das weitere Bereithalten ausdr&#252;cklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zul&#228;ssiger Altmeldungen auf daf&#252;r vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Ver&#228;nderung der zugrunde liegenden Umst&#228;nde ohne weiteres unzul&#228;ssig und w&#228;re die Beklagte verpflichtet, von sich aus s&#228;mtliche archivierten H&#246;rfunkbeitr&#228;ge immer wieder auf ihre Rechtm&#228;&#223;igkeit zu kontrollieren, w&#252;rde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzul&#228;ssiger Weise eingeschr&#228;nkt.&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Die Richter betonten die Gefahr, dass anderenfalls entweder ganz von einer der &#214;ffentlichkeit zug&#228;nglichen Archivierung absehen oder bereits bei der erstmaligen Sendung die Umst&#228;nde ausgeklammert w&#252;rden, die &#8211; wie etwa der Name des Straft&#228;ters &#8211; die Mitschrift der Sendung sp&#228;ter rechtswidrig werden lassen k&#246;nnten, an deren Mitteilung die &#214;ffentlichkeit aber im Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung ein sch&#252;tzenswertes Interesse hat (Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2009).</p>
<p>Mitgeteilt v.<br />
Thomas Hellwege</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Studenten in der Uni-Bibliothek: Nur Lesen, nicht kopieren!</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/12/16/studenten-in-der-uni-bibliothek-nur-lesen-nicht-kopieren/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 16:02:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheber]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Leser von digitalisierten Werken in einer Uni-Bibliothek d&#252;rfen diese nicht auf einen USB-Stick kopieren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil v. 24.11.2009, Az.: 11 U 40/09) entschieden. Danach gilt an den Lesepl&#228;tzen f&#252;r Studenten: &#8220;Nur lesen, aber nicht vervielf&#228;ltigen!&#8221;
Die Universit&#228;tbibliothek Darmstadt hatte Werke aus ihrem Bestand digitalisiert und diese an elektronischen Lesepl&#228;tzen f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Leser von digitalisierten Werken in einer Uni-Bibliothek d&#252;rfen diese nicht auf einen USB-Stick kopieren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (<a href="http://www.online-und-recht.de/urteile/Digitalisierte-Werke-in-Universitaetsbibliothek-duerfen-weder-ausgedruckt-noch-gespeichert-werden-11-U-40-09-Oberlandesgericht-Frankfurt-20091124.html" title="Urteil im Volltext via Online-und-Recht.de" >Urteil v. 24.11.2009, Az.: 11 U 40/09</a>) entschieden. Danach gilt an den Lesepl&#228;tzen f&#252;r Studenten: &#8220;Nur lesen, aber nicht vervielf&#228;ltigen!&#8221;<span id="more-3412"></span></p>
<p>Die Universit&#228;tbibliothek Darmstadt hatte Werke aus ihrem Bestand digitalisiert und diese an elektronischen Lesepl&#228;tzen f&#252;r Studenten freigegeben. Dass die Studenten nicht nur lesen, sondern auch Texte aus den Werken auf einen USB-Stick kopieren konnten, widerspreche aber dem Urheberrecht.</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52b.html" title="§ 52b UrhG" >§ 52 b Urheberrechtsgesetz (UrhG)</a> wolle die Nutzung in den R&#228;umen der Bibliothek erlauben und damit die Einrichtung von elektronischen Lesepl&#228;tzen. Dieser Erlaubnistatbestand gestatte es jedoch nicht, dass die Inhalte auch auf mobile Inhalte wie einen USB-Stick &#252;bertragen werden d&#252;rften.</p>
<p>Thomas Hellwege</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Liveticker: Vorratsdatenspeicherung auf dem Pr&#252;fstand</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/12/15/liveticker-vorratsdatenspeicherung-auf-dem-pruefstand/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 10:45:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit heute Vormittag verhandelt das Bundesverfassungsgericht nun endlich &#252;ber die Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabh&#228;ngige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Allein eine der anh&#228;ngigen Verfassungsbeschwerden wird von &#252;ber 34.000 B&#252;rgern unterst&#252;tzt. Diese bef&#252;rchten unter anderem die Beeintr&#228;chtigung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wonach der Einzelne grunds&#228;tzlich selbst &#252;ber die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen darf.
Welche Daten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit <a href="http://identi.ca/akvorrat" title="Liveticker zur m&#252;ndlichen Verhandlung" >heute Vormittag</a> verhandelt das Bundesverfassungsgericht nun endlich &#252;ber die Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabh&#228;ngige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Allein eine der anh&#228;ngigen Verfassungsbeschwerden wird <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/verfassungsbeschwerde_de.html" title="Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" >von &#252;ber 34.000 B&#252;rgern unterst&#252;tzt</a>. Diese bef&#252;rchten unter anderem die Beeintr&#228;chtigung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wonach der Einzelne grunds&#228;tzlich selbst &#252;ber die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen darf.</p>
<p>Welche Daten auf Vorrat gespeichert werden, was daf&#252;r und was dagegen spricht, hier noch einmal kurz zusammengefasst.<span id="more-3408"></span></p>
<p>Seit dem 1. Januar 2008 m&#252;ssen Telefonanbieter sechs Monate lang verdachtsunabh&#228;ngig speichern (<a href="http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__113a.html" title="§ 113a TKG" >§ 113a TKG</a>), wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgespr&#228;chen wird zudem archiviert, von wo aus telefoniert wurde. Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und – bei Handys – der Standort zu Beginn des Gespr&#228;chs.</p>
<p>Seit dem 01. Januar 2009 sind die Internetprovider verpflichtet, Daten zum Zugang ins World Wide Web sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie zu archivieren. Konkret: Die Anbieter von Internetzugangsdiensten m&#252;ssen seitdem die dem Teilnehmer f&#252;r eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) sowie den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen IP-Adresse nach Datum und Uhrzeit in der zugrunde liegenden Zeitzone speichern. Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) k&#246;nnen nebst Datum und Uhrzeit in der zugrunde liegenden Zeitzone sechs Monate r&#252;ckwirkend nachvollziehen</p>
<ul>
<li>bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die IP-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empf&#228;ngers der Nachricht;</li>
<li>bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empf&#228;ngers der Nachricht sowie die IP-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage;</li>
<li>bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden.</li>
</ul>
<p>&#220;ber was am Telefon gesprochen wird, welche Internetseiten aufgerufen werden oder was Inhalt einer E-Mail soll nicht gespeichert werden. Zugriff auf die Vorratsdaten haben Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn ein Richter das erlaubt hat.</p>
<p><strong>Pro&#8230;</strong></p>
<blockquote><p>Daf&#252;r spricht laut des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, dass &#8220;ohne die Vorratsdatenspeicherung die Polizei in vielen F&#228;llen blind und taub&#8221; w&#228;re. Die Strafverfolger k&#246;nnten sonst &#8220;nur noch die T&#228;ter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich f&#252;r schwere Verbrechen verabreden&#8221;, wird er im Hamburger Abendblatt zitiert. Zumindest die Ermittler sind sich einig, dass sie Schwerverbrechern und Terroristen, die via Internet ihre Taten planen,  oder P&#228;dophilen, die sich in Chatrooms ihre Opfer suchen, nur mit Hilfe der modernen Fahndungstechnik auf die Schliche kommen k&#246;nnen.</p>
</blockquote>
<p><strong>und Contra</strong></p>
<blockquote><p>Das bestreitet unter anderem der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/" title="Pro und Contra - vom AK Vorratsdatenspeicherung" >Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</a>: Die Sicherheit unbescholtener B&#252;rger werde nicht gew&#228;hrleistet sondern gef&#228;hrdet. Florian Altherr bei heise-online: &#8220;Die Statistik zeigt, dass Straftaten mit der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortinformationen weder h&#228;ufiger aufgekl&#228;rt noch verhindert w&#252;rden als ohne diese Vorsorgema&#223;nahme. Dagegen nimmt sie Straft&#228;tern, Kranken und Hilfsbed&#252;rftigen die M&#246;glichkeit, sich anonym und ohne Furcht vor Nachteilen am Telefon helfen zu lassen.&#8221;</p>
</blockquote>
<p>In ihre Arbeit beeintr&#228;chtigt sehen sich auch die Medien. In einem Schreiben an den Pr&#228;sidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-J&#252;rgen Papier, haben zahlreiche Interessenvertreter von Presse und Rundfunk erst vor wenigen Tagen darauf hingewiesen, dass das Vertrauensverh&#228;ltnis zwischen Journalisten und potenziellen Informanten in bislang nicht gekannter Intensit&#228;t gef&#228;hrdet w&#228;re, &#8220;wenn der Staat weiterhin Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit Journalisten f&#252;r das jeweils zur&#252;ckliegende halbe Jahr hat.&#8221;</p>
<p><strong>Prognose?</strong></p>
<p>Dass die Verfassungsrichter der Vorratsdatenspeicherung nicht unkritisch gegen&#252;berstehen, haben sie in den vergangenen Monaten bereits gezeigt. Sie <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-verlaengert-erneut-Schranken-bei-Vorratsdatenspeicherung-216588.html" title="Bundesverfassungsgericht verl&#228;ngert erneut Schranken bei Vorratsdatenspeicherung" >beschr&#228;nkten in einstweiligen Anordnungen die staatlichen Ermittler</a> darauf, nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren und zur Verfolgung im Einzelfall schwerwiegender Straftaten auf die Datenbest&#228;nde zuzugreifen. Spannend d&#252;rfte sein, ob das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Vorratsdatenspeicherung <em>zur Abwehr schwerer Gefahren sowie zur Verfolgung im Einzelfall schwerwiegender Straftaten</em> durchaus ihre Berechtigung hat. Oder ob die Richter gar die Vorratsdatenspeicherung als solches f&#252;r unvereinbar mit dem Grundgesetz halten.</p>
<p><strong>Gefahr auch von privaten Datensammlern </strong></p>
<p>Bei der Abw&#228;gung der widerstreitenden Interessen wird unter Umst&#228;nden auch Ber&#252;cksichtigung finden, dass Gefahren f&#252;r das informationelle Selbstbestimmungsrecht des B&#252;rgers nicht nur von staatlicher Seite ausgehen. Sondern auch f&#252;r Private sind die Vorratsdaten interessant. Denn wo umfangreiche Datenmengen gespeichert werden, h&#228;ufen sich schlie&#223;lich auch die M&#246;glichkeiten f&#252;r Missbrauch oder den Diebstahl der sensiblen Informationen.</p>
<p>So hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bfdi_schreiben_2009-11-24_1-bvr-256-08.pdf" title="Telekommunikationsunternehmen speichern zu viel" >&#246;ffentlich gemacht</a>, dass nicht wenige Telekommunikationsunternehmen die verpflichtende Speicherung <a href="http://www.computerwoche.de/cebit/1857684/" title="Internetwirtschaft beklagt hohe Kosten durch Vorratsdatenspeicherung" >gar nicht so belastend finden</a>, sondern viel mehr Informationen erfasst haben sollen, als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen sei. Bei einem Anbieter sei das Bewegungsverhalten des Nutzers in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten &#8220;pr&#228;zise nachzuverfolgen&#8221; gewesen. Viele Firmen bewahrten die Daten zudem l&#228;nger als die erlaubten sechs Monate auf, um sie etwa f&#252;r Marketingzwecke auszuwerten. Zugriffe darauf w&#252;rden nur l&#252;ckenhaft protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar.</p>
<p>Den Liveticker zur m&#252;ndlichen Verhandlung gibt&#8217;s <a href="http://identi.ca/akvorrat" title="Liveticker zur m&#252;ndlichen Verhandlung" >hier</a>.</p>
<p>Thomas Hellwege</p>
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		<title>Online-Auktion: Klauseln zum R&#252;ckgaberecht</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/12/15/online-auktion-klauseln-zum-rueckgaberecht/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 00:58:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>

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		<description><![CDATA[Welche Anforderungen die Klauseln in den allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen von eBay-H&#228;ndlern erf&#252;llen m&#252;ssen, hat der Bundesgerichtshof nun im Hinblick auf das R&#252;ckgaberecht und die Belehrung des Verbrauchers dar&#252;ber pr&#228;zisiert.
Wann beginnt die R&#252;ckgabefrist?
Nach § 356 Abs. 2, § 355 Abs. 2 Satz 1 B&#252;rgerliches Gesetzbuch (BGB) beginnt die R&#252;ckgabefrist mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Welche Anforderungen die Klauseln in den allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen von eBay-H&#228;ndlern erf&#252;llen m&#252;ssen, hat der Bundesgerichtshof nun im Hinblick auf das R&#252;ckgaberecht und die Belehrung des Verbrauchers dar&#252;ber pr&#228;zisiert.<span id="more-3407"></span></p>
<p><strong>Wann beginnt die R&#252;ckgabefrist?</strong></p>
<p>Nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html" title="§ 356 BGB" >§ 356 Abs. 2</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html" title="§ 355 BGB" >§ 355 Abs. 2 Satz 1 B&#252;rgerliches Gesetzbuch (BGB)</a> beginnt die R&#252;ckgabefrist mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine <em>deutlich gestaltete Belehrung &#252;ber sein R&#252;ckgaberecht, die unter anderem einen Hinweis auf den Fristbeginn zu enthalten hat, in Textform mitgeteilt worden ist.</em></p>
<p>Dem gen&#252;ge es nicht, wenn dem Verbraucher in den AGB mitgeteilt werde:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Frist beginnt fr&#252;hestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Dies k&#246;nne ein durchschnittlicher Verbraucher so verstehen, dass die Belehrung bereits dann erfolgt sei, wenn er sie lediglich zur Kenntnis nehme. , ohne dass sie ihm entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Textform – d.h. in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise (§ 126b BGB) – mitgeteilt worden sei.<strong>Hat man immer ein R&#252;ckgaberecht?</strong></p>
<p>Nein. Wann nicht, steht in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html" title="§ 312d BGB" >§ 312d Abs. 4 BGB</a>.  Danach hat der Verbraucher kein R&#252;ckgaberecht bei Vertr&#228;gen</p>
<ul>
<li>zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die pers&#246;nlichen Bed&#252;rfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht f&#252;r eine R&#252;cksendung geeignet sind oder schnell verderben k&#246;nnen oder deren Verfallsdatum &#252;berschritten w&#252;rde;</li>
<li>zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u. a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datentr&#228;ger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, oder</li>
<li>zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.&#8221;</li>
</ul>
<p>Zitiert der Online-H&#228;ndler in der Klausel den Gesetzestext, komme er seinen Informationsplichten in ausreichender Weise nach, so der BGH.</p>
<p><strong>Kostet eine R&#252;ckgabe &#8220;Wertersatz&#8221;? </strong></p>
<blockquote><p>&#8220;Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschlie&#223;lich auf deren Pr&#252;fung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengesch&#228;ft m&#246;glich gewesen w&#228;re, zur&#252;ckzuf&#252;hren ist.&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Diese Klausel f&#252;hre den Verbraucher in die Irre, urteilten die Richter mit folgender Begr&#252;ndung: Der Klausel fehle der Hinweis darauf, dass ein Wertersatz nur dann geltend gemacht werden d&#252;rfe, wenn sp&#228;testens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html" title="§ 357 BGB" >§ 357 Abs. 3 S. 1 BGB</a>). Zudem m&#252;sse der Online-H&#228;ndler dar&#252;ber belehren, wie der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz vermeiden k&#246;nne.</p>
<p>Weil der Bundesgerichtshof aber davon ausgeht, dass es bei einem Vertragsschluss &#252;ber eBay praktisch unm&#246;glich sei, dem Verbraucher die Belehrung bereits bei Vertragsschluss in Textform mitzuteilen, k&#246;nne eine Verpflichtung zum Wertersatz eigentlich gar nicht erst entstehen. Insofern sei auch diese Klausel irref&#252;hrend.</p>
<p>Thomas Hellwege</p>
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		<title>BGH: Rabatt &#8211; Aber nur solange der Vorrat reicht</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/12/13/bgh-rabatt-aber-nur-solange-der-vorrat-reicht/</link>
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		<pubDate>Sun, 13 Dec 2009 00:19:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerb]]></category>

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		<description><![CDATA[Will ein Handelsunternehmen einen kr&#228;ftigen Preisnachlass nur f&#252;r im Gesch&#228;ft vorr&#228;tige Waren gew&#228;hren, muss dies in der Werbung f&#252;r die Rabattaktion klar erkennbar sein. Mit dieser aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 10.12.2009, Az.: I ZR 195/07) klar gestellt, wie er sich die werbendende Hinweise auf Preisnachl&#228;sse vorstellt.
Es reicht den Karlsruher Richtern demnach nicht, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Will ein Handelsunternehmen einen kr&#228;ftigen Preisnachlass nur f&#252;r im Gesch&#228;ft vorr&#228;tige Waren gew&#228;hren, muss dies in der Werbung f&#252;r die Rabattaktion klar erkennbar sein. Mit dieser aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 10.12.2009, Az.: I ZR 195/07) klar gestellt, wie er sich die werbendende Hinweise auf Preisnachl&#228;sse vorstellt.<span id="more-3400"></span></p>
<p>Es reicht den Karlsruher Richtern demnach nicht, wenn ein Handelsunternehmen in einem Werbeprospekt &#8220;Nur heute 3. Januar Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer!&#8221; verspricht und in einem Sternchenhinweis blo&#223; erkl&#228;rt: &#8220;Sparen Sie volle 19% vom Verkaufspreis&#8221;. Daraus sei nicht zu erkennen, dass der angek&#252;ndigter Nachlass nicht auf Ware gew&#228;hrt werde, die nicht (mehr) vorr&#228;tig ist, aber bestellt werden kann.</p>
<p>Wolle der Handel den angek&#252;ndigten Preisnachlass in dieser Weise einschr&#228;nken, m&#252;sse er hierauf aber bereits in der Werbung hinweisen, so der BGH. &#8220;Die Bedingungen f&#252;r die Inanspruchnahme einer Verkaufsf&#246;rderungsma&#223;nahme m&#252;ssen klar und eindeutig angegeben werden&#8221;.</p>
<p>Ist dies nicht der Fall, verst&#246;&#223;t die Werbung gegen das <a href="http://medienrecht.juracityblogs.de/lexikon/transparenzgebot-wettbewerbsrecht/" title="Transparenzgebot (Wettbewerbsrecht)">Transparenzgebot</a> aus dem Wettbewerbsrecht, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html" title="§ 4 Nr. 4 UWG" >§ 4 Nr. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)</a>.</p>
<p>Thomas Hellwege</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Rundfunkgeb&#252;hren f&#252;r B&#252;ro-Computer?</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/05/13/rundfunkgebuehren-fuer-buero-computer/</link>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2009 17:08:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun hat sich auch das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 3 K 4387/08) gegen die Geb&#252;hrenpflicht eines beruflich genutzten Personal Computers (PC) mit Internetf&#228;higkeit ausgesprochen.
Die Begr&#252;ndung, warum in dem konkreten Fall, der Rundfunkteilnehmer f&#252;r das &#8220;neuartige Rundfunkger&#228;t&#8221; PC, keine GEZ-Geb&#252;hren zahlen muss: Ein Rechner sei nicht per se ein Rundfunkempf&#228;nger, sondern ein multifunktionales Ger&#228;t, das jedenfalls im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nun hat sich auch das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 3 K 4387/08) gegen die Geb&#252;hrenpflicht eines beruflich genutzten Personal Computers (PC) mit Internetf&#228;higkeit ausgesprochen.<br />
Die Begr&#252;ndung, warum in dem konkreten Fall, der Rundfunkteilnehmer f&#252;r das &#8220;neuartige Rundfunkger&#228;t&#8221; PC, keine GEZ-Geb&#252;hren zahlen muss: Ein Rechner sei nicht per se ein Rundfunkempf&#228;nger, sondern ein multifunktionales Ger&#228;t, das jedenfalls im [...]</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Das Kleingedruckte muss lesbar sein</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2009/05/07/das-kleingedruckte-muss-lesbar-sein/</link>
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		<pubDate>Wed, 06 May 2009 22:39:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Ansicht von in hellgrau gehaltenen Vertragsbedingungen auf wei&#223;em Grund oder Preisangaben und Laufzeiten, die nur mit einer Lupe zu entziffern sind, bewegen nicht nur die Kunden von Energie- oder Telekommunikationsunternehmen nicht selten zu der Frage: Wer soll das denn lesen k&#246;nnen? Sondern auch Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil v. 31.03.2009, Az.: 11 U [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ansicht von in hellgrau gehaltenen Vertragsbedingungen auf wei&#223;em Grund oder Preisangaben und Laufzeiten, die nur mit einer Lupe zu entziffern sind, bewegen nicht nur die Kunden von Energie- oder Telekommunikationsunternehmen nicht selten zu der Frage: Wer soll das denn lesen k&#246;nnen? Sondern auch Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil v. 31.03.2009, Az.: 11 U 2/09) fragten sich das nun. Und sie entschieden<span id="more-3125"></span></p>
<p>im Fall eines &#214;kostromprodukts, dass gegen das Verbot der irref&#252;hrenden Werbung versto&#223;en werde, wenn ein unleserlicher Fu&#223;notentext verwendet werde. Kaum leserliche Fussnoten, in denen das in gro&#223;en Lettern beworbene Produkt eingeschr&#228;nkt werde, nehme der Verbraucher nicht wahr, so dass er von einem uneingeschr&#228;nkten Angebot ausgehe, was ja aber gerade nicht der Fall sei.</p>
<p>Wer einerseits in Gro&#223;buchstaben werbe, die Leistungen dann aber wieder durch das Kleingedruckte einschr&#228;nke wolle, m&#252;sse sicherstellen, dass diese Konditionen den Verbraucher auch leicht und einfach erreichten.</p>
<p>Thomas Hellwege</p>
<p><a href="http://www.blog.medienrecht-informationen.de/" title="Mehr Medienrecht..." >Medienrecht-Informationen.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kredit.de &#8211; Der Wert einer Domain</title>
		<link>http://blog.medienrecht-informationen.de/2008/11/12/kreditde-der-wert-einer-domain/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 15:46:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hellwege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://medienrecht.juracityblogs.de/2008/11/12/kreditde-der-wert-einer-domain/</guid>
		<description><![CDATA[Kredit.de wurde als mit Abstand teuerste Domain mit der .de Endung f&#252;r 892.500 Euro verkauft (von Abacho) und gekauft (von Unister). Diesmal liegt auch kein &#8220;preisbildender&#8221; Verkauf von Domainer an Domainer vor. Beide Seiten halten den Verkauf f&#252;r einen guten Deal.
Wohl nicht zu Unrecht. Unister betreibt bereits Internetportale wie Auto.de, Fluege.de und Geld.de. Ein Kaufpreis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kredit.de wurde als mit Abstand teuerste Domain mit der .de Endung f&uuml;r 892.500 Euro verkauft (von Abacho) und gekauft (von Unister). Diesmal liegt auch kein &#8220;preisbildender&#8221; Verkauf von Domainer an Domainer vor. Beide Seiten halten den Verkauf f&uuml;r einen guten Deal.<span id="more-2881"></span></p>
<p>Wohl nicht zu Unrecht. Unister betreibt bereits Internetportale wie Auto.de, Fluege.de und Geld.de. Ein Kaufpreis von 892.000 Euro kostet bei einer Finanzierung zu einem Zins von 10 % j&auml;hrlich 89.250 Euro, monatlich also keine 7500 Euro. Es soll etwa Rechtsanwaltskanzleien geben, denen konventionelle Offline-Werbung mehr wert ist. Daf&uuml;r hat Unister nicht nur die Eintagsfliege der medialen Aufmerksamkeit des h&ouml;chsten Kaufpreises genossen &#8211; immerhin in allen Tageszeitungen, Radio- und Fernsehsendern, sondern die dauerhafte und ausschlie&szlig;liche Aufmerksamkeit, die eine Domain wie Kredit.de entsprechenden Gesch&auml;ften verschafft.</p>
<p>Bill Gates wird das Zitat zugeschrieben: &#8220;Domains have and will continue to go up in value faster than any other commodity ever known to man. &#8221; &Uuml;bersetzt etwa: &#8220;Domains haben einen h&ouml;heren Wert und werden mehr im Wert steigen, als jeder andere Wertgegenstand, den der Mensch je kannte.&#8221; Wer wissen will, wieviel seine Domain wert ist, dem sei zum Beispiel Adressio.de empfohlen.</p>
<p>Thomas Hellwege<br />
blog.medienrecht-informationen.de</p>
]]></content:encoded>
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